AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma medicarepower

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma medicarepower, Beratung, Fortbildung und Schulung für Gesundheits- und Pflegeberufe, Strandweg17, in 24369 Kleinwaabs, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

1.2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen durch von der Firma medicarepower eingesetzte Consultants bei dem Auftraggeber. Zu den Seminarleistungen gehören insbesondere nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

2.1. Firma medicarepower wird als selbständige Unternehmerin für den Auftraggeber tätig.

2.2. Firma medicarepower kann sich zur Vertragserfüllung selbständiger Consultants bedienen.

2.3. Firma medicarepower kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.

2.4. Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.

3. Vertragsdurchführung

3.1. Der Auftraggeber stellt Firma medicarepower diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Firma medicarepower nötig sind.

3.2. Firma medicarepower ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von der Firma medicarepower eingesetzten Consultants die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie der Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.

4. Qualitätsanforderung

4.1. Die Consultants der Firma medicarepower werden die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.

5. Ausfallregelung, Rücktritt

5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung der Firma medicarepower zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der Firma medicarepower zu ersetzen.

6. Lieferung und Leistung

6.1. Die Preise der Firma medicarepower sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der Firma medicarepower. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung ( oder dem Auftragsangebot) der Firma medicarepower, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

6.2. Das Recht der zumutbaren Teillieferung und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der Firma medicarepower bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.3. Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma medicarepower vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der Firma medicarepower und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma medicarepower oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1. Der Auftraggeber zahlt der Firma medicarepower für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.

7.2. Firma medicarepower wird vor Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Die Seminarkosten sind mit Vertragsunterzeichnung fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermin steht Firma medicarepower ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3. Firma medicarepower ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Firma medicarepower berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

7.4. Ein Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von Firma medicarepower nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

7.5. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann Firma

medicarepower jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistungverlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Firma medicarepower Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7.6. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von Firma medicarepower für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuellen Kreditlimits behält sich Firma medicarepower vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglichen Änderung der Bonität ist Firma medicarepower berechtigt, Zahlungen Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

8.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Firma medicarepower haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

8.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3. Sofern Firma medicarepower fahrlässig eine vertragwesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von Firma medicarepower auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4. Soweit eine Haftung von Firma medicarepower ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Geheimhaltung, Kundenschutz

9.1. Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über Firma medicarepower sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistungen verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

9.2. Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über Firma medicarepower, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von Firma medicarepower enthalten sind, zu bewahren.

9.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von Firma medicarepower zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.4. Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an Firma medicarepower zurückzugeben. Ein Zurückhaltungsrecht besteht insoweit nicht.

9.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Consultants zu tätigen, die zuvor im Auftrag der Firma medicarepower tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die Firma medicarepower kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

9.6. Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.

9.7. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtung aus Ziffer 9.5. ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro (in Worten: fünfzigtausend) an die Firma medicarepower zu zahlen.

9.8. Der Auftraggeber räumt Firma medicarepower das Recht ein, zum Zwecke des Kundenschutzes durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Bucheinsicht in seine Buchführung nehmen zu lassen.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

10.1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Eckernförde als Gerichtsstand vereinbart.

10.2. Erfüllungsort ist Kleinwaabs / Eckernförde .

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform

11.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma medicarepower mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Firma medicarepower seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

Impressum

Verantwortlich gemäß §6 MDStV:

Elke Leppkes
Strandweg 17
24369 Kleinwaabs

Tel   04352 – 95 60 82
Fax  04352 – 95 60 83
UstNr.:  12-164-05389
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Eckernförde
Email: eleppkes@medicarepower.de

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Bestandteile des Webprojekts:

Elke Leppkes
Strandweg 17
24369 Waabs

Email: eleppkes@medicarepower.de

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